Studieninhalte
Studienverlaufsplan
(Abkürzungen: MM = Mastermodul / MW = Master-Wahlmodul)
1. Semester (MM 1 bis MM 3) | |
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2. Semester (MM 4, MW 5 und MW 6) | |
MM 4: aus folgenden Modulen eines auswählen:
MW 5 und MW 6:
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3. Semester (MW 7 und MM 8) | |
Wahlmodul MW 7: gleiche Wahlmöglichkeiten wie in den Modulen MW 5 und MW 6 (nicht jedoch Module aus der Liste der erweiterten Wahlmöglichkeiten). MM 8 - Masterarbeit |
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1. Semester (MM 1 bis MM 3) aus den folgenden Modulen drei Module auswählen:
2. Semester (MM 4, MW 5 und MW 6) MM 4: aus folgenden Modulen eines auswählen: - 55305 - MM 4/1 - Mastermodul Rechtsgeschichte
- 55306 - MM 4/2 - Mastermodul Rechtsphilosophie und -theorie
MW 5 und MW 6:
- das nicht gewählte Modul aus dem 1. Semester (MMZ, MMÖ, MMS oder MMV);
- das nicht gewählte Modul aus MM 4 (MM 4/1 oder MM4/2);
- Wahlmodule des Studienganges Master of Laws;
- Module aus der Liste der Erweiterten Wahlmöglichkeiten.
3. Semester (MW 7 und MM 8) Wahlmodul MW 7: gleiche Wahlmöglichkeiten wie in den Modulen MW 5 und MW 6 (nicht jedoch Module aus der Liste der erweiterten Wahlmöglichkeiten).
MM 8 - Masterarbeit
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ich studiere nach der alten Prüfungsordnung, die bis zum Wintersemester 2025/2026 gilt. Welche Auswirkungen hat die neue Prüfungsordnung auf mein Studium?
Mit der neuen Prüfungsordnung, die ab dem Wintersemester 2025/2026 gilt, wurde das Modul 55304 (Mastermodul Verfahrensrecht) gestrichen. Künftig müssen verpflichtend die drei Module 55301, 55302 und 55303 absolviert werden.
Da Sie jedoch bereits vor dem Wintersemester 2025/2026 im Studiengang Master of Laws eingeschrieben waren, gilt für Sie aus Vertrauensschutzgründen eine Übergangsregelung:
Das Modul 55304 sowie die dazugehörige Modulabschlussprüfung werden noch bis einschließlich Wintersemester 2026/2027 angeboten.
Sie haben somit weiterhin die Wahl, drei der vier Pflichtmodule (55301, 55302, 55303 und 55304) für Ihr Studium zu absolvieren. Auch wenn Sie das Modul 55304 bereits belegt oder die Prüfung abgelegt haben, sind Sie nicht verpflichtet, dieses Modul im Abschlusszeugnis berücksichtigen zu lassen. Bei der Zeugnisbeantragung entscheiden Sie selbst, welche drei Pflichtmodule berücksichtigt werden sollen.
Zusätzlich können Sie das Modul 55304 weiterhin als Wahlpflichtmodul (MW 5 oder MW 6) einbringen, sofern Sie es nicht als Pflichtmodul für das Zeugnis nutzen möchten.